Veranstalter des Partnerprogramms:
Insecon eMarketing GmbH & Co. KG
Herzogstrasse 117
D - 63263 Neu-Isenburg
nachfolgend Insecon
Präambel
Das in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Partnerprogramm dient dazu, über die Vermittlung von Zugriffen über Internetseiten der Partner auf Angebote von Insecon aufmerksam zu machen. Der Partner erhält Geldzahlungen, wenn aufgrund der Werbung auf der Seite des Partners die Seiten von Insecon aufgerufen werden und eine Anmeldung zu eCoupons- & Produktproben-Online.com erfolgt.
Dazu wird ein Vertrag zwischen dem Partner und Insecon geschlossen. Des weiteren sorgt Insecon für die Abwicklung der Zahlungen und Kontrollen. Insecon stellt alle Grundlagen hinsichtlich der Durchführung, Implementierung, Administration und Abrechnung des Partnerprogramms.
Definition Partner
Inhaber der Website auf der ein Link auf die Seite(n) von Insecon angebracht ist und über den Zugriffe auf die Seiten erfolgen.
1. Geltungsbereich
1.1. Insecon schließt mit Betreibern von Websites, im Folgenden Partner genannt, Verträge bzgl. der Schaltung von Hyperlinks (Werbebanner, Buttons, Textlinks o.Ä.) auf den Websites der Partner ab. Die Partner erhalten von Insecon Provisionen auf Pay-Per-Lead Basis. Die Provisionsraten werden von Insecon festgelegt.
1.2. Zwischen dem Partner der o.g. Werbung von Insecon auf seiner(n) Website(s) implementiert und Insecon gilt ein Vertrag als geschlossen, sobald Insecon die Bewerbung des Partners akzeptiert hat. Insecon hat das Recht, Verträge mit Partnern abzulehnen.
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2. Partnerprogramm Grundlagen
2.1. Das Online-System ermöglicht es den Partnern, sich als Werbeträger; d.h. zur Schaltung von Hyperlinks auf die Website von Insecon, zu bewerben.
2.2. Die Bearbeitung der im Online-System für Ihr Partnerprogramm aufgelaufenen Bewerbungen und die Entscheidung über deren Annahme obliegt Insecon. Die Annahme oder Ablehnung erfolgt gemäß Punkt 1.2 dieser AGBs.
2.3. Insecon kann die Annahme einer Bewerbung für Ihr Partnerprogramm ohne Angabe von Gründen verweigern. Ein Anspruch gegen sie entsteht hierdurch nicht.
2.4. Insecon stellt den Partnern Hyperlinks nebst URL der jeweiligen Seite zum Abruf bereit.
2.5. Der Partner darf den von Insecon zur Verfügung gestellten HTML Code nur in Absprache mit Insecon verändern.
2.6. Die Verwendung des Links in einem eigenen Adserver ist unter der Voraussetzung erlaubt, dass die Zählung der Einblendungen durch Insecon erfolgt.
2.7. Werbemittel werden auf dem Server von Insecon gehostet.
2.8. Insecon gewährt den Partnern während der üblichen Geschäftszeiten (werktags, 9.00 Uhr bis 17.30 Uhr) telefonisch oder per eMail technische Unterstützung.
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3. Regeln im Partnernetzwerk
3.1. Insecon ist bekannt, dass jeder Partner einen Link der auf die Website von Insecon verweist, in Form eines Werbebanners oder eines Texthinweises auf die Website von Insecon setzen kann, und dass der Partner derartige Hyperlinks in beliebiger Anzahl an jeder beliebigen Stelle seiner Website einbauen kann. Auf die Art und die Platzierung des Hyperlinks kann Insecon nur durch besondere Vereinbarung direkt mit dem Partner Einfluss nehmen.
3.2. Insecon ist bekannt, dass sowohl die inhaltliche als auch die formale Gestaltung sowie die Pflege der Webseiten der Partner ausschließlich in deren Verantwortungsbereich liegt. Eine diesbezügliche Einflussnahme seitens Insecon ist ausdrücklich ausgeschlossen.
3.3. Insecon hat gegenüber dem Partner jederzeit die Möglichkeit, der Verwendung seines Hyperlinks zu dessen Website zu widersprechen. In diesem Fall wird Insecon den Vertrag mit dem betroffenen Partner aufkündigen und weitere Vergütungen nicht mehr vornehmen. Insecon teilt die Kündigung unverzüglich dem Partner mit. Insecon übernimmt keine Gewähr bzw. Haftung dafür, dass der entsprechende Link vom Partner auch tatsächlich von seiner Website entfernt wird.
3.4. Es obliegt Insecon, vor Annahme der Bewerbung eines Partners zu prüfen, ob dessen Webseite(n) rechtswidrige oder andere für sie nicht akzeptable Inhalte aufweist.
3.5. Für Schadensersatzansprüche, Haftungsansprüche und sonstige Kosten, die durch die Einstellung eines Hyperlinks auf eine Partner Website mit rechtswidrigem Inhalt oder für Insecon nicht akzeptable Inhalte entstehen, haftet ausschließlich der Partner. Insecon haftet gegenüber dem Partner ausschließlich für einen evtl. Schaden, welcher durch die Erstellung des Hyperlinks entsteht.
3.6. Insecon behält sich das Recht vor, im Einzelfall Partner ohne Vorankündigung und Abstimmung von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere in Fällen von Vertragsverstößen oder wenn auf der(n) Seite(n) der Website(s) Gewaltdarstellung, sexuell eindeutige Inhalte oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich, Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter erscheinen und oder Hyperlinks auf andere Sites mit entsprechenden Inhalten vorhanden sind.
3.7. Im Partnernetzwerk sind ausschließlich Websites in deutscher und/oder englischer Sprache zugelassen.
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4. Vergütung / Abrechnungsmodus
4.1. Vergütung Pay-Per-Lead
4.2 Vermittelte Transaktionen (Leads) werden durch Cookie oder Session-Tracking erfasst und im Online-System protokolliert.
4.3 Entsprechend den Bedingungen werden ausschließlich Leads verprovisioniert. Die vereinbarten Provisionen werden zum jeweiligen Zeitpunkt dem Konto des Partners gutgeschrieben.
4.4 Abrechnungsmodus: Insecon erstellt für jeden Partner eine monatliche Abrechnung und führt die Auszahlung der Vergütung an die Partner durch. Die Partner werden am 1. des Monats per eMail über die bevorstehende Auszahlung informiert. Insecon wird die Vergütung spätestens am 15. Tag des auf den abzurechnenden Monat folgenden Monat an die Partner auszahlen, sofern die Vergütung des jeweiligen Partners für den abzurechnenden Berichtsmonat mindestens 25,00 Euro netto beträgt. Beträgt sie weniger als 25,00 Euro netto, so wird Insecon die Vergütung dieses Partners erst in dem Monat zum genannten Zeitpunkt auszahlen, in dem alle nicht ausgezahlten Vergütungen dieses Partners kumuliert mindestens 25,00 Euro netto betragen. Für jede Auszahlung erstellt Insecon eine den Maßgaben der Steuergesetzgebung entsprechende Gutschrift.
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5. Haftungsausschluss
5.1. Insecon haftet gegenüber den Partnern für die von ihr zur Verfügung gestellte Werbung. Insecon stellt ihre Partner von sämtlichen Schadensersatzansprüchen, Haftungsansprüchen und jedweden Kosten frei, die den Partnern dadurch entstehen, dass ein Anspruch gegen sie geltend gemacht wird, demzufolge verwendete Werbung von Insecon gegen das Wettbewerbsrecht, gewerbliche Schutzrechte Dritter oder andere Gesetze bzw. Verordnungen verstoßen.
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6. Verfügbarkeit
6.1. Insecon wird den in der Internetbranche üblichen Aufwand betreiben um zu gewährleisten, dass das Online-System 24 Stunden am Tag verfügbar bleibt. Ausgenommen hiervon sind Unterbrechungen, die für erforderliche Wartungsmaßnahmen üblich sind oder durch Dritte, nicht mit Insecon verbundene Unternehmen verschuldet sind. Sollte das Online-System gleichwohl ausfallen, wird sich Insecon im Rahmen ihrer Möglichkeiten sofort bemühen, die Verfügbarkeit wiederherzustellen. Die Partner erkennen an, dass in Ausnahmefällen eine geringe Anzahl von Transaktionen vom Online-System nicht erfasst bzw. protokolliert werden können. Ein Anspruch gegen Insecon seitens der Betroffenen besteht hieraus nicht.
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7. Beendigung des Partnerprogramms
7.1 Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung wird jeweils um 0.00 Uhr des auf den Tag des Eingangs der Kündigung folgenden Werktages wirksam. Bis zur Wirksamkeit der Kündigung sind sämtliche noch anfallende Entgelte und Vergütungen (Provisionen) zu zahlen.
7.2. Zur Wirksamkeit der Kündigung bedarf es der Schriftform.
7.3. Insecon kann das Vertragsverhältnis mit einem Partner jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist im Online-System beenden. Die entsprechende Funktionalität steht Insecon im Online-System zur Verfügung.
7.4. Die Gültigkeit dieses Vertrages bleibt von der Kündigung einzelner oder aller Partnerschaften durch Insecon unberührt.
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8. Datenschutz und Vertraulichkeit
8.1. Insecon verpflichtet sich, die Bestimmungen des Deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Teledienste Datenschutz Gesetzes (TDDSG) und alle anderen datenschutzrechtlichen Vorschriften einschl. gegebenenfalls künftiger europäischer Datenschutzgesetze, insbesondere solche hinsichtlich der Wahrung des Datengeheimnisses, zu beachten.
8.2. Die Parteien werden sämtliche Daten und Erkenntnisse, die sie aufgrund dieses Vertrags und seiner Durchführung über die jeweils andere Partei oder deren Geschäft erworben haben, streng vertraulich behandeln.
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9. Änderungen der Teilnahmebedingungen
9.1. Änderungen dieser AGB sowie der AGB für die Partner (Teilnahmebedingungen) sind jederzeit möglich. Sie werden unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen angekündigt und allen Betroffenen per Newsletter und über das Online-System zugänglich gemacht. Erfolgt kein ausdrücklicher, schriftlicher Widerspruch innerhalb der Ankündigungsfrist, gelten die neuen Teilnahmebedingungen als angenommen.
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10. Allgemeines
10.1. Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten sind. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass sich der Betreiber einer Website ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Insecon verweist in ihren Webseiten mit Links zu anderen Seiten im Internet. Für diese Fälle gilt: Insecon erklärt ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten und eingespielten Seiten hat. Aus diesem Grunde distanziert sich Insecon ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten und Mitgliedseiten auf ihrer Website und macht sich diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle Seiten, zu denen Links führen.
10.2. Für die vorliegenden AGB's gilt Deutsches Recht. Gerichtsstand im Verhältnis zu Kaufleuten ist Offenbach am Main.
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11. Salvatorische Klausel
11.1. Sollten Bestimmungen der vorliegenden Bestimmungen im Sinne der Rechtssprechung in Deutschland ungültig sein oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Auffüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben.
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Hinweis zum Umsatzsteuergesetz
Sie sind als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes grundsätzlich zum Ausweis von Umsatzsteuer berechtigt und verpflichtet. Sollten Ihre Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr 16.620 Euro nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen, fallen Sie unter die sogenannte Kleinunternehmerregelung des § 19 Abs.1 UStG und können auf den Ausweis von Umsatzsteuer verzichten.
Wichtiger Hinweis zur Registrierung als Unternehmer im Sinne von §§ 2 und 14 UStG
Als Nachweis Ihrer Berechtigung zum Ausweis der Umsatzsteuer müssen Sie ein Formular ausfüllen, welches Ihnen im Zuge der Registrierung bei affilinet zum Download zur Verfügung gestellt wird. Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt und schnellstmöglich mit rechtsgültiger Unterschrift im Original PER POST an unsere Adresse gesandt werden. Falls uns das Formular bis zum jeweiligen Auszahlungstermin nicht vorliegt, erhalten Sie Ihre Auszahlung ohne den Ausweis der Umsatzsteuer. Eine rückwirkende Korrektur wegen verspäteter Mitteilung von bereits ohne den Ausweis der Umsatzsteuer erstellten Gutschriften erfolgt nicht.
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Insecon eMarketing GmbH & Co. KG, Neu-Isenburg, Februar 2004
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